Anmeldungen zu Veranstaltungen
Ortsgruppenmeldung zum 48. Bezirksjugend-Pfingstzeltlager in Peckelsheim (Nr.: 2025-0001)
Verbindliche Anmeldung.
- Status
- Meldeschluss erreicht
- Zielgruppe
Ortsgruppenjugenden des DLRG Bezirks Hochstift Paderborn und weitere eingeladene Ortsgruppen
Eine Anmeldung von Einzelpersonen ist hier nicht möglich.
-
Voraussetzungen
(einzureichen bis 05.05.2025) -
- Mindestalter 18 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
- Es ist ein Anmeldecode notwendig. Diesen bekommt man beim Veranstalter
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Unsere gemeldeten Betreuer*innen sind: volljährig, im Besitz einer gültigen JuLeiCa und entsprechend §72a SGB VIII unbedenklich.
- Wir stellen Helfer für die Rödeltruppe gemäß des Schlüssels 1 Rödler zu 30 Teilnehmenden und Betreuenden und diese melden sich in der Rödeltruppenanmeldung an.
- Die Nachweise über die JuLeiCas, Jugendleiterlizenzen müssen als Foto in den dafür bereitgestellten DLRG-Cloud Ordner hochgeladen werden.
- Inhalt
Diese Jahr sind wir mit unserem Zeltlager zu Gast bei der Ortsgruppe Peckelsheim. Unser Zeltlager werden wir in Peckelsheim auf den Wiesen um das Schulzentrum (Grundweg 1a) aufschlagen.
Die Übernachtung findet wie gewohnt in Zelten statt, welche die Teilnehmer selbst mitbringen. Die entsprechende Anzahl und Größe der Zelte bitte bei der Meldung eintragen. Das erleichtert uns die Platzeinteilung.
Teilnehmen können Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, die Betreuer können auch älter sein. Pro angefangene 10 Teilnehmer unter 18 Jahren ist seitens der meldenden Gliederung ein qualifizierter Betreuer zu stellen.
Bitte auf die ausreichende Verteilung der Geschlechter der Betreuer achten. Die Betreuer mit dem Mindestalter 18 Jahre sind auf dem Meldebogen namentlich zu benennen. Die benannten Betreuer müssen eine gültige Jugendleiterlizenz, einen Jugendgruppenleiterausweis oder eine Jugendleiterkarte besitzen, sowie die Eignung gemäß § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen). Zudem ist mind. ein/e Haupt-Verantwortlicher pro Ortsgruppe zu benennen. Diese werden an erster Stelle in der Betreuerliste geführt.Die Teilnehmerbeiträge sind gemäß dem Beschluss des Bezirksjugendrates. Sie gelten auch für Betreuer. Kinder von Betreuern, die unter 5 Jahre alt sind und die selbst Mitglieder in der DLRG sind, fahren kostenlos mit und müssen aus Versicherungsgründen ebenfalls gemeldet werden (gesondert mit Altersangabe und Name der Eltern). Für Selbstversorger, die auf Grund von Allergienen oder Unverträglichkeiten die wir beim Essen nicht berücksichtigen können kann ein geminderter Beitrag beantragt werden.
Die Überweisung der gesamten Teilnehmerbeiträge muss spätestens am Tag des Meldeschlusses erfolgen. Der Zahlungseingang muss 2 Werktage nach Meldeschluss auf dem Konto der Bezirksjugend sein. Ein Nachweis der Überweisung ist nicht erforderlich, kann aber bei Bedarf angefordert werden:
Kontodaten:
DLRG Bezirksjugend Hochstift-Paderborn e.V.Vereinigte Volksbank Brakel eG
IBAN: DE25472643676010895300
BIC: GENODEM1STM
Verwendungszweck: Beiträge XX Teilnehmer Pfingstzeltlager OG YY
Der Reinigungsdienst, die Schwimmbadaufsicht und die Nachtwache laufen wieder umschichtig für alle teilnehmenden Gruppen. Pro Gliederung und Dienst sind entsprechend Personen zu stellen (mind. 18 Jahre alt); alternativ auch durch eine andere Gliederung, wenn die eigene es personell nicht leisten kann (die betreffende Gliederung muss sich um die Absprache mit einer anderen Gliederung bzgl. Ersatz selbst kümmern und darüber informieren).
Ausgenommen vom Reinigungsdienst, den Schwimmbadaufsichten und der Nachtwache sind lediglich die ausrichtende Ortsgruppe, die Veranstaltungsleitung und die Rödeltruppe.Die erste Verpflegung gibt es Samstag nachmittags in Form von Kuchen. Die erste vollständige Mahlzeit gibt es zum Abendessen. Bis dahin müssen sich die Teilnehmer und Betreuer selbst versorgen oder eine Versorgung innerhalb der Ortsgruppen organisiert werden.
Jeder Teilnehmer (bzw. der gesetzl. Vertreter) und Betreuer muss das Zusatzblatt zur Datenschutzerklärung und den Bildrechten unterschrieben haben oder in einem Pflichtfeld in eurer Onlineanmeldung einen Haken zu diesem Dokument gesetzt haben.
Die anhängende Lagerordnung muss von jedem Betreuer und Teilnehmer bei der Anmeldung schriftlich anerkannt oder im Onlinemeldeverfahren in einem Pflichtfeld abgehakt werden. Die Bezirksjugend behält sich vor bei Zuwiderhandlung die Vergehen zu sanktionieren. Dies kann auch zur sofortigen Abreise/Platzverweis einzelner Teilnehmer/Betreuer oder der gesamten Ortsgruppe führen. Insbesondere, wenn der Betreuungsschlüssel nicht mehr gewährleistet ist. Die Anerkennung ist Bestandteil der Datenschutz- und Bildrechteerklärung. Die Lagerordnung und das Sicherheitskonzept der Veranstaltung müssen zusätzlich jedem Teilnehmer nach Anreise im Wesentlichen erläutert werden.
Mit der OG-Anmeldung wird bestätigt, dass von jeder Person die Unterschrift oder der Haken am Pflichtfeld vorliegt. Die Anmeldung über die Internetseite muss im Bearbeitungslauf über die Gliederungsbestätigung vom OG-Vorsitzenden bestätigt werden. Dies ersetzt die Unterschrift der nach § 26 BGB unterschriftenberechtigten Person.
Die Zuschusslisten gebt ihr bitte bis zur zweiten Betreuerbesprechung ab (werden nach dem Meldeschluss zugeschickt). Das erleichtert dem Jugendvorstand die weitere organisatorische Planung. Bitte beachtet beim Ausfüllen die Anleitung zum Ausfüllen der Zuschusslisten.
Gliederungen, die Vollzeitteilnehmer in der „Rödeltruppe“ haben, melden diese nicht über ihre Ortsgruppe an. Diese Anmeldungen laufen direkt über die Bezirksjugend als Veranstalter und werden auch direkt über sie betreut. Tagesteilnehmer an der „Rödeltruppe“ melden sich bitte über die Ortsgruppen und bei der Bezirksjugend an. Interessierte bzw. bei Fragen bitte bei Jonas Laudage-Fleckner melden. Es wird ein Schlüssel für die Rödeltruppe von einem Teilnehmer in der Rödeltruppe zu je 30 Teilnehmern und Betreuern in der Ortsgruppe vorausgesetzt.
Abmeldungen einzelner Teilnehmer sind nach Meldeschluss nicht mehr möglich.
Das Programm wurde beim Vorbereitungsseminar erarbeitet. Dieses fand am 15.02.2025 in Peckelsheim statt. Die vorläufige Programmübersicht wird ca. eine Woche vor Pfingsten veröffentlicht. Es gilt immer die aktuelle Variante in der neuen Zeltlager-App oder bei Ausfall der App die ausgehängte Variante an der Lagerzentrale.
Rückfragen von Teilnehmern und Erziehungsberechtigten bitte direkt an die jeweiligen Zuständigen der ausschreibenden DLRG Ortsgruppen.
Rückfragen der Ortsgruppen-Verantwortlichen an:DLRG-Jugend Bezirk Hochstift Paderborn e.V.
Jonas Laudage-Fleckner
Tel.: 0152 05815377
Email: jonas.laudage-fleckner@bez-hochstift-paderborn.dlrg.deWir wünschen schon jetzt allen Teilnehmern und Betreuern eine gute Anreise und sonnige und erlebnisreiche Tage.
Im Namen des Bezirksjugendvorstandes
Jonas Laudage-Fleckner
Ressortleiter Fahrten, Lager
und internationale Begegnungen
und Simon Tewes
stellv. Ressortleiter Fahrten, Lager
und internationale begegnungen
- Veranstalter
- DLRG-Jugend Bezirk Hochstift-Paderborn e.V.
- Verwalter
- Ressort Fahrten und Lager (Kontakt)
- Veranstaltungsort
- Zeltplatz Peckelsheim, Grundweg 1a, 34439 Willebadessen
- Termin
-
07.06. 07:00 Uhr bis 09.06.25 19:00 Uhr - Zeltplatz Peckelsheim : 34439 Willebadessen, Grundweg 1a
- Meldeschluss
- 04.05.2025 23:59
- Teilnehmerzahl
-
Minimal: 8
Maximal: 13 - Teilnehmerkreis
- Es sind nur bestimmte DLRG-Gliederungen zugelassen.
- Bezirk Hochstift Paderborn e.V.
- Ortsgruppe Lippstadt e.V.
- Ortsgruppe Löhne e.V.
- Gebühren
-
- 35,00 € für Ortsgruppen aus den Kreisen Höxter und Paderborn, je Teilnehmer (OG Beitrag ergibt sich aus TN-Anzahl mal TN-Beitrag, im Medeformular unter "GESAMT - ALLE TEILNEHMER")
- 40,00 € für Ortsgruppen NICHT aus den Kreisen Höxter und Paderborn, je Teilnehmer (OG Beitrag ergibt sich aus TN-Anzahl mal TN-Beitrag, im Medeformular unter "GESAMT - ALLE TEILNEHMER")
- 35,00 € für Selbstversorger NICHT aus den Kreisen Höxter und Paderborn, nach Prüfung durch die Lagerleitung, je Teilnehmer
- 30,00 € für Selbstversorger, nach Prüfung durch die Lagerleitung, je Teilnehmer
- Mitzubringen sind
Jede teilnehmende Gliederung darf folgendes nicht vergessen:
- Eine Folie zum einschlagen des gebrauchtem Grillrosts für den Rückweg
- Spülmobiltaugliches Geschirr und Besteck (für mind. 60 °C geeignet),
- ausreichend Trockentücher (Nach jeder Nutzung müssten die Tücher bei mind. 60°C gewaschen werden, daher ausreichend viele für das Zeltlager mitbringen)
- Beschriftete Thermoskannen und Transportboxen, wie z.B. Schalen, Schüsseln und Körbe für Frühstück, Brötchen, Kuchen, Salate, Fleisch, etc. für die Vorsortierung in der Küche
- Ausreichend Grills nebst Zubehör (Wender, Zangen, Feuerzeug, Kohle, Anzünder, Gas, etc.).
- Die Krankenversicherungsnummer der Teilnehmer nebst zugehöriger Krankenkasse ist vorzuhalten, da es immer umständlich ist, im Falle eines Unfalls die Daten erst im Nachhinein zu ermitteln
- Euer Ortsgruppenschild und Briefkasten
- OG-Zelte
- Bierzeltgarnituren
- ....
- Verpflegung
- Verpflegung ist vorgesehen
- Unterbringung
- Unterbringung ist vorgesehen
- Sonstiges
Folgende Texte werden von allen Teilnehmern und Betreuern anerkannt:
Lagerordnung :
- Die Aufsichtspflicht liegt bei den Betreuern der Gliederungen für ihre Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters DLRG-Jugend Bezirk Hochstift-Paderborn bei unerlaubten Einzelaktionen von Teilnehmern und Betreuern ist ausgeschlossen.
- Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist einzuhalten.
- Selbstverständlich gelten auch für diese Veranstaltung die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Einwegverpackungen sind nicht erlaubt. Nutzt bitte Mehrwegflaschen bzw. Verpackungen und entsorgt diese selbst. Die Müllcontainer sind nicht für den Müll der Teilnehmer, insbesondere nicht für den Müll mitgebrachter Süßigkeiten, defekter Zelte, Luftmatratzen oder Ähnliches! Bitte entsorgt, wenn möglich, Papier und hygienisch sauberen Inhalt für die Wertstofftonne im Rahmen der Möglichkeiten eurer OG in euren Heimatorten.
- Das „Ausleihen“ von Flaggen, Schildern etc. bleibt auch weiterhin untersagt.
- Alkoholkonsum ist im Lager grundsätzlich verboten. Jeglicher Alkohol ist spätestens zu Veranstaltungsbeginn vom Gelände (Zeltwiese, Straßenbereich und Gelände) zu entfernen. Ausgenommen ist lediglich das „Nachtcafé“, das nur von mindestens 16-jährigen Teilnehmern zu den bekanntgegebenen Öffnungszeiten betreten werden darf. Eine Mitnahme eigener Spirituosen in den Bereich des Nachtcafés ist nicht gestattet.
- Die gegenüber dem Veranstalter namentlich benannten Betreuer haben jederzeit (auch nachts!) ihre Betreuungspflicht sicherzustellen.
- Der Nachweis der Eignung nach § 72a SGB VIII für die von der OG entsendeten Betreuer obliegt der entsendenden Gliederung und muss jederzeit vorgehalten werden können.
- Lagerfeuer dürfen nur auf feuerfestem Untergrund (Steine, o.ä.) in Feuerschalen und bei Vorhaltung geeigneter Löschvorrichtung zu den im Zeitplan genannten Zeiten bei dauerhafter Betreuung eines mindestens 18-jährigen Betreuers betrieben werden. Die Sicherheitseinrichtungen rund um das Lagerfeuer werden zu Beginn des Zeltlagers von der Lagerleitung oder einer beauftragten Person überprüft. Vorher dürfen die Feuerstellen nicht in Betrieb genommen werden.
- Das Fangen, Verletzen oder die erhebliche Störung von wildlebenden Tieren sowie die Entnahme und Beschädigung wildlebender Pflanzen ist zu unterlassen.
- Die zugewiesenen Bereiche der Ortsgruppen sind nach dem Abbau von jedem Teilnehmenden und der verantwortlichen Ortsgruppe ordnungsgemäß zu räumen und von diesen wieder in den ursprünglichen Ausgangszustand zurückzuversetzen.
- Das Befahren der Flächen mit Fahrzeugen und Anhängern ist, als Auflage der Eigentümer, verboten.
- Mit Betriebsstoffen darf nur sachgerecht und möglichst nicht auf den Zeltwiesen bzw. auf den uns zur Verfügung gestellten Geländen umgegangen werden. Boden- / Wasserkontamination mit Reinigungsmitteln, Betriebsstoffen u. ä. ist untersagt! Diese müssen fachgerecht entsorgt werden. Bei versehentlichem Auslaufen / Verschütten von Reinigungsmitteln, Betriebsstoffen und ähnlichen Substanzen haftet grundsätzlich der Verursacher und ist für die fachgerechte Beseitigung verantwortlich.
- Glasflaschen und andere Produkte aus Glas, sowie Kronkorken sind auf der Zeltwiese nicht erlaubt, da diese beweidet wird. Ausnahmen sind u.a. die für die Verpflegung durch die Bez. Jugend notwendige Behältnisse aus Glas.
- Wasserbomben aus Luftballons und ähnlichem zerstörbaren Material sind aus Umweltschutzgründen auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt.
- Vielfalt: Die Bez. Jugend vertritt die Grundsätze religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie der Überparteilichkeit und tritt rassistischen, verfassungs-, fremdenfeindlichen, und Hass gegen LGBTIQA+ sowie antisemitischen Bestrebungen usw. entschieden entgegen.
Die Bezirksjugend behält sich vor bei Zuwiderhandlung, die Vergehen zu sanktionieren. Dies kann auch zur sofortigen Abreise/Platzverweis einzelner Teilnehmender / Betreuender / Sorgeberechtigter oder der gesamten Ortsgruppe führen, insbesondere, wenn der Betreuungsschlüssel nicht mehr gewährleistet ist.
Einverständniserklärungen zum allgemeinen Datenschutz und bei Film- und Fotoaufnahmen
Im Rahmen des Bezirksjugend-Pfingsttreffens im Hochstift Paderborn werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht und persönliche Daten für die Anmeldung, die Beantragung von Zuschüssen, die Auswertung von Wettkämpfen und weiteren Veranstaltungspunkten erhoben.
Ich bin damit einverstanden, dass ich ggf. auf den Filmaufnahmen und auf Fotos von der Veranstaltung erscheine. Die Film- bzw. Fotoaufnahmen werden anschließend ggf. in den sozialen Medien und auf der Homepage des DLRG-Bezirks Hochstift-Paderborn e.V. veröffentlicht und den Ortsgruppen im Bezirk für die Verwendung und Veröffentlichung in den sozialen Medien und der jeweiligen Homepage der Ortsgruppe zur Verfügung gestellt.
Fotoaufnahmen werden nur für DLRG-interne Zwecke (Schulung, Werbung der Jugendarbeit, keine kommerzielle Nutzung oder dementsprechende Weitergabe) der Bezirksjugend im DLRG-Bezirk Hochstift Paderborn e. V. als Veranstalter, des DLRG Bezirks Hochstift-Paderborn e.V. und der am Pfingsttreffen teilnehmenden Ortsgruppen genutzt. Weiterhin kann die Umgebung von Gebäuden an Zeltplätzen zur generellen Einbruchsprävention videoüberwacht sein.
Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten bei der Anmeldung zur Veranstaltung erfasst und im Rahmen des Meldeverfahrens verwendet werden. Des Weiteren dürfen sie für die Beantragung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit erfasst, an die für meinen Wohnort zuständige Stadt-/ Kreisverwaltung, den DLRG Landesverband Westfalen und den Ladesportbund weitergegeben und dort für die Beurteilung eines Zuschussantrages im erforderlichen Umfang verwendet werden (die Daten werden dort intern verwendet und nach 5 Jahren gelöscht). Zudem bin ich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten bei der Teilnahme an einzelnen Wettkämpfen und Veranstaltungspunkten erfasst, zum Zwecke der Auswertung verwendet und veröffentlicht werden. Darüber hinaus dürfen im Falle eines besonderen Essensbedarfes (vegetarisch, Laktose-, Fructose-, Glutenunverträglichkeit) die persönlichen Daten für die Zuordnung der Mahlzeiten vom Caterer und der Bezirksjugend verwendet werden.
Die hier erteilten Einverständniserklärungen können jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Ich erkenne die diesjährige während des Zeltlagers an der Lagerzentrale aushängende und vorab mit der Ausschreibung der DLRG Bezirksjugend Hochstift-Paderborn bekannt gegebene Lagerordnung für das DLRG-Pfingstzeltlager der Bezirksjugend Hochstift-Paderborn mit allen Konsequenzen bei Verstößen meinerseits an.
- Dokumente